ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB / ALLGEMEINES
Doris Obermayr Mallorca Ferienvermietung ist ausschließlich als Vermittler zwischen dem Besitzer und dem Mieter tätig und kein Reiseveranstalter. Eine Buchung kann schriftlich, telefonisch, per e-Mail, oder über Internet erfolgen. Auskünfte über das gewünschte Ferienobjekt sind unverbindlich.
Nach Buchung wird ein Mietvertag erstellt . Der Mietvertrag wird immer direkt zwischen dem Besitzer des jeweiligen Mietobjekts und dem Mieter abgeschlossen. Doris Obermayr Mallorca Ferienvermietung vermittelt zwischen dem Mieter und dem Besitzer im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.
1.- ANKUNFTS- UND ABREISEZEIT
Generell wird das Mietobjekt, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 16.00 Uhr verfügbar sein. Am Abreisetag wird das Mietobjekt um 10.00 Uhr freigelassen.
2.- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt zwischen 15 % – 20% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu leisten.
2.2. Über die für das jeweilige Ferienobjekt geltenden Restzahlungskonditionen wird der Gast vor seiner Buchung informiert. Generell wird der Restbetrag 4 Wochen vor Ankunft direkt auf das Konto des jeweiligen Besitzers überwiesen.
2.3. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 6 Wochen vor Reiseanritt wird der Gesamtpreis nach Vertragsabschluss bezahlt.
2.4. Gerät der Mieter mit der Anzahlung / Restzahlung um mehr als 7 Werkstage in Verzug, ist der Vermittler berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
2.5. Der Mieter hat erst das Recht das Mietobjekt zu nutzen wenn der komplette Mietpreis d.h. Anzahlung und Restbetrag, wie laut Mietvertrag aufgeführt beglichen ist.
3.- STORNIERUNG UND AUFENTHALTSABRUCH
3.1. Storniert der Mieter den Mietvertrag nach dem Vertragsabschluss und vor dem Mietbeginn, gelten folgende Fristen:
– Nach Vertragsabschluss und bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 20% des Gesamtpreises.
– Vom 89. Tag bis 60. Tag vor Belegungsbeginn 40% des Gesamtpreises.
– Vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 60% des Gesamtpreises.
– Vom 29. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises
3.2. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Massgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermittler.
3.3. Im Fall eines Rücktritts ist der Mieter berechtigt eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Mieter abgeschlossenen Vertrag eintritt.
3.4. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
4.- HAFTUNGEN UND PFLICHTEN DES MIETERS
4.1.Das Mietobjekt einschliesslich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln.
4.2. Der Mieter hat die ihm begleitenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
4.3. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder begleitende Personen. Er ist zur Zahlung des entsprechenden Schadenswertes verpflichtet.
4.4. Das Mietobjekt kann nur mit dem im Mietvertrag aufgeführten Personen belegt werden.
4.5. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vemittler unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann.
4.6. Die Haltung von Haustieren in den Mietobjekten generell nicht gestattet.
4.7.Feste und Feiern im Mietobjekt (Hochzeit etc.) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Besitzers und sind deshalb vor Buchungsabschluss anzumelden und müssen in der Buchungsbestätigung aufgeführt sein.
4.8. Am Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemässen Zustand an den Vermittler zu übergeben und den/die Schlüssel auszuhändigen.
4.9.Die Nutzung des Mietobjekts einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Vermittler übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
4.10 Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Vermittler übernimmt keine Haftung.
4.11 Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt.
4.12. Tritt Doris Obermayr Mallorca Ferienvermietung aus unvorhersehbaren Gründen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
4.13 Im Falle jeglicher Art von Schäden werden die gerichtlichen Schadensersatzansprüche von Seiten des Mieters – direkt an den jeweiligen Besitzer gestellt.
4.14 Im Falle von höherer Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern, Baumaßnahmen in der Nachbarschaft des Ferienobjektes oder auch anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen kann Doris Obermayr Mallorca Ferienvermietung keine Haftung übernehmen.
4.15 Doris Obermayr Mallorca Ferienvermietung kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten sowie von Einrichtungen wie z.B. Klimaanlage, Pool , etc. nicht übernehmen.
5.- SONSTIGES BESTIMMUNGEN
5.1. Durch die Buchung erklärt sich der Mieter mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
5.2. Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Mieter nicht eingehalten kann der Besitzer den Vertrag kündigen, wobei seine Pflichten zur Zahlung der gesamten Mietkosten bestehen bleiben.
5.3. Die Mietobjekte sind überwiegend von Gärten umgeben. Man muß im Süden mit Ameisen, Mücken oder auch freilaufenden Tieren… rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar. Es können daher keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
6.- GERICHTSTAND
6.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich nach dem spanischen Vermietungsgesetz der Illes Balears.
6.2.Da Doris Obermayr Ferienvermietung Mallorca eine reine Vermittlertätigkeit hat, sind eventuelle Forderungen seitens der Mieter direkt an den Besitzer zu richten.